dimanche 4 janvier 2015

Einreise USA mit getilgter Vorstrafe

Ich möchte ende März mit meiner Familie in die USA fliegen. Nun habe ich folgendes Problem. 1994 wurde ich zu 2 Jahren auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Es handelt hierbei nicht um eine schwere Körperverletzung. Ich gehe davon aus, dass nach so langer Zeit, eine Tilgung der Vorstrafe im BZR eingetreten ist. Somit habe in dem Online Esta Antrag die Frage nach dem Vorstrafen mit nein beantwortet. Der Esta Antrag wurde auch genehmigt.



Nun muss ich aber in unterschiedliche Beiträgen im Netz lesen, dass die erteilte Esta Freigabe nichts wert ist bzw. ich sogar eine falsche Angabe mit meiner Angabe zu der Vorstrafe gemacht habe.



Bin echt Ratlos und mir nicht sicher, was da eventuell auf mich zukommt .... wenn ich in die USA einreise.





Einreise USA mit getilgter Vorstrafe

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