vendredi 20 mars 2015

Kapitalanlagen, Aktien und Fonds in Deutschland nach Umzug in die USA, FBAR und FATCA

Hallo,



ich mache mal einen Threwad dazu auf, weil es ja immer wieder Ärger und Frustrationen gibt zu deisem Thema und die Stellschrauben immer enger werden...

Da die europäischen Kapitalanlageinstitute nicht nach US-Recht reporten wollen (und umgekehrt) läuft man gerne Gedfahr, dass das Konto komplett gekündigt oder eingefroren wird...



Ich habe einige Fonds bei 3 versch. Kapitalanlagegesellschaften in D.

2 davon sind mit "Mitarbeitertarif" = ich zahle kein Agio (Ausgabeaufschlag /-gebühr) für Fondskäufe. Das sind 5-6% Redite, die jeder andere erst Mal reinholen muss...

Ich wäre also völlig blüd, wenn ich die Depots auflösen würde, weil günstiger kann ich mein Geld nicht in Fonds stecken.

Dazu noch Aktien geerbt, die wieder bei einer anderen Bank liegen.



So, nun habe ich ja letztes Jahr noch vor meiner Ausreise angefangen anzufragen.



Meine Gesellschaft, bei der ich und meine (minderj.) Kinder das meiste Geld liegen haben sagte mir (mündlich), dass ich dann keine Ankäufe mehr tätigen darf, aber die Fondsanteile liegen bleiben dürfen oder verkauft.



Von Gesellschaft 2 habe ich noch keine Rückmeldung



Gesellschaft 3 (DWS) hat mir gestern schriftlich mitgeteilt dass ich ihnen Formular W-9 schicken muss (wenn ich US-Resident bin) oder W-8BEN wenn ich die US-Steuerplficht widerlegen will.

Und außerdem können sie dann das Depot mit einer 1-Monatsfrist kündigen,was sie wohl auch tun werden, da nach dem Schreiben das Halten meiner Depot-Anteile als US-Resident nicht zulässig ist.

Na super... :mad:



So uns jetzt taucht gerade in meinem Kopf noch eine Frage aus: Was genau ist der Unterscheid zwischen FBAR und FATCA? :confused:



Danke und viele Grüße



touchily





Kapitalanlagen, Aktien und Fonds in Deutschland nach Umzug in die USA, FBAR und FATCA

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