lundi 16 février 2015

Fragen bzgl. DCF - Direct Consular Filing

Ein freundliches Hallo miteinander!



Ich habe folgendes Anliegen, meine Freundin ist Amerikanerin und nach 3 Jahren Fernbeziehung haben wir uns dazu entschlossen zusammen zuziehen. Dies ist im August 2014 geschehen und wir leben hier in Deutschland, allerdings nur solange bis ich meine Ausbildung im August 2016 absolviert habe.

Wir haben bald eine 6-monatige Aufenthaltserlaubnis (A1-A2 Deutsch-Sprachkurs) hinter uns und müssen jetzt schauen das wir wieder eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Da gibts laut Ausländerbehörde nur noch zwei Dinge, einmal Aufenthaltserlaubnis durch eine Arbeitsstelle oder durch Heirat. Es ist doch eher schwer hier in unserer Region eine Arbeitsstelle zu finden und wir müssen uns damit abfinden, dann doch bald hier in Deutschland zu heiraten. Wir hatten eigentlich vor in Amerika zu heiraten, um das K1-Visa zu bekommen. Da sich das dann erledigt hat, wollen wir ein Visa für Verheiratete (Spouse) in Anspruch nehmen. Das wäre dann ja das DCF mit derI-130, Petition for Alien Relative?



Das wäre ja auch das schnellste Verfahren um ein VISA für Amerika zu bekommen, wie ich gelesen habe.



Meine Frage:



Gilt das DCF nur für US-Bürger die in der Army hier in Deutschland stationiert sind, oder würde dies auch für unsere Situation gehen?

Charlie der User, hat bereits ausgiebig über das DCF geschrieben, allerdings hört sich das dort so an, als würde er US-Bürger in der Army meinen.



Ich danke euch schon im Vorraus über eure Antworten.



Ihr seid echt klasse und verbeuge mich vor eurem Wissen.



Lg :)





Fragen bzgl. DCF - Direct Consular Filing

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